Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht stellt einen der zwei Teile des öffentlichen Baurechts dar und sollte zwingend vom Bauplanungsrecht unterschieden werden. Während es beim letzteren um die städtebauliche Entwicklung geht, befasst sich das Bauordnugsrecht mit der Gefahrenabwehr von Gefahren, die von einer baulichen Anlage ausgehen können. 

Das Bauordnungsrecht liegt im Wesentlichen im Kompetenzbereich der Länder und wird somit in den Landesbauordnungen geregelt. Trotz des Föderalismus gibt es eine sogenannte Musterbauordnung, die als Grundlage für die Landesbauordnungen dient und somit eine größtmögliche Vereinheitlichen des Bauordnungsrechts bezwecken soll. Die Intention des Bauordnungsrechts liegt in der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Bauvorhaben. Des Weiteren soll es den Beteiligten Schutz und Planungssicherheit geben.

Inhalt der Landesbauordnung sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen. Zu beachten ist jedoch in jedem Fall, dass es sich bei der Bauordnung um ein Gesetz im formellen Sinne handelt. 

Durch die Gefahrenabwehr sollen alle baulichen Faktoren beachtet und ausgeschlossen werden, die für die Gesundheit und das Leben der Nutzer durch die Beschaffenheit dieser baulichen Anlagen eine Gefahr stellen können. Dabei kommt es vorallem auf das einzelne Bauwerk mit seinen Eigenschaften und das Verhältnis zur unmittelbaren Umgebung. Auch stellt die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden einen neuen Schwerpunkt im Bauordnungsrecht dar. Ebenso zu beachten sind der Brandschutz und die Vorschriften zum Grenzabstand. 

Im Bauordnungsrecht unterscheidet man zwischen dem formellen und dem materiellen Bauordnungsrecht. Das Formelle schafft Grundlagen für das bauaufsichtliche Verfahren, wobei man zwischen unterschiedlichen Verfahren differenziert. Geht es hingegen um die Errichtung, Nutzung, Erhaltung, Änderung oder auch um den Abbruch einer baulichen Anlage, spricht man vom materiellen Bauordnungsrecht. 

Es gibt fünf unterschiedliche Gebäudeklassen und die Sonderbauten, welche zum Beispiel Freizeitparks, Hochhäuser auch Camping-Plätze sind. 

Bei Verstößen gegen das Bauordnungsrecht ist mit hohen Bußgeldern und einem finanziellen Einschnitt zu rechnen. 

Diese Seite vertieft das öffentliche Baurecht in Form des Bauordnungsrecht und soll Ihnen verständliche Einblick ermöglichen.